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| Änderung der Thüringer Hoheitszeichenverordnung |
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| Geschrieben von: Freistaat Thüringen |
| Freitag, den 13. August 2010 um 00:00 Uhr |
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Aufatmen für Fußballfans Das Thüringer Kabinett hat am 10.08.2010 der vom Innenministerium vorgeschlagenen Änderung der Thüringer Hoheitszeichenverordnung zugestimmt. Eine wesentliche Neuregelung besteht in der Erlaubnis, in Zukunft die Thüringen-Flagge mit Wappen verwenden zu dürfen. „Damit kommen wir vor allem den Tausenden von Fußballfans und Anhängern anderer Sportarten entgegen, die bei Veranstaltungen die weiß-rote Fahne mit Wappen schwenken, was so aber bislang nicht erlaubt ist“, erklärte Innenstaatssekretär Jörg Geibert im Anschluss die Kabinettsitzung. Neu ist zudem, dass vor den Thüringer Ministerien Dauerbeflaggung mit der Landesdienstflagge angeordnet wird. „Damit wollen wir einerseits die Amtsgebäude wahrnehmbarer machen. Zugleich soll die Identifikation des Bürgers mit dem Staat und seinen demokratisch legitimierten Institutionen gefördert werden“, erläuterte Geibert die Neuregelung.
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